IMMER ÄRGER MIT DER ARGE ?

Tipps für Erwerbslose !
Es gibt viele Beispiele wie die ARGE das Leben von Erwerblosen versucht schwerer zu machen. Hierfür benutzt die ARGE sowohl legale als auch illegale Methoden. Seit Hartz 4 brauchen Erwerbslose nicht nur Rechtskenntnisse, sondern sie müssen sich auch im direkten Umgang mit ARGE MitarbeiterInnen durchsetzen können. Die ARGE ist somit zu einem wichtigen Kampfplatz geworden, den Er-werbslose nicht ohne gute Vorbereitung betreten sollten. Als Warnung gilt:
ALLEIN MACHEN SIE DICH EIN !
Nehmen Sie also bei jedem ARGE-Besuch „mutige und schlaue" FreundInnen mit, die Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen u. Ihnen als Beistand u. Zeugen behilflich sein können. Sie können auch im Wartezimmer der ARGE mit anderen Erwerbslosen vereinbaren, dass Sie sich gegenseitig begleiten. Die ARGE darf Ihnen die Mitnahme einer Begleitung nicht verweigern. (§13 Abs.1 u.4 SGB X) Damit Sie bei Ihrem ARGE-Besuch zukünftig erfolgreicher sind, haben wir ein paar Tipps und Informationen für Sie zusammengestellt.
Wenn Sie einen Antrag oder Brief abgeben:
Verlangen Sie eine schriftliche Bes-tätigung Ihrer Antragsabgabe. (Kopieren Sie vorher Ihren Antrag u. lassen Sie sich auf der Kopie den Empfang bestätigen) Falls Sie keine Empfangsbestätigung erhal-ten: Notieren Sie sich Datum, Zimmer Nr. u. Namen des Sachbearbeiters sowie den Namen Ihres Zeugen/Begleiters. Aus Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche Anträge u. Briefe in der ARGE verloren gehen.
Wenn Ihnen kein Geld überwiesen wurde, Sie aber im Besitz eines Bewilligungsbescheids sind:
Bringen Sie Ihren Bescheid u. Ihre letzten Kontoauszüge (Konto hat kein Guthaben) mit u. verlangen Sie eine Bar-Auszahlung.
Wenn Sie sofort Geld brauchen, aber einen Antrag erst noch stellen müssen:
Weisen Sie über Ihre Not nach (Konto hat kein Guthaben) und beharren Sie auf einer sofortigen Auszahlung. Die ARGE muss helfen ! Unmittelbare Not erfordert unmittelbare Hilfe ! Über die Höhe der Barzahlung müssen Sie allerdings streiten.
(§42 Abs.1 SGB I)
Wenn Ihnen eine Bargeld-Auszahlung verweigert wird, weil das angeblich nicht möglich ist oder weil Ihre Akte nicht zu finden ist:
Die ARGE besitzt für Bargeld-Auszahlungen einen Geldautomaten. Wenn der Geldautomat defekt oder leer ist: Die ARGE kann auch Schecks ausstellen. Bargeld-Auszahlung oder Ausstellung eines Schecks sind immer möglich u. der Sachbearbeiter kann darüber entscheiden! Der Verlust Ihrer Akte ist nicht Ihre Schuld u. Sie dürfen nicht für die Fehler der ARGE leiden. Außerdem kann die ARGE auch „unter Vorbehalt" auszahlen.
Wenn die ARGE Ihnen statt Bargeld nur einen Gutschein geben will:
Verlangen Sie eine Barzahlung, denn Sie haben ein Recht darauf. Mit Gutscheinen können Sie nur in bestimmten Geschäften einkaufen u. Ihre Auswahl an Lebensmittel wird damit eingeschränkt. Ein Einkauf in ausländischen Lebensmittelläden, Apotheken u. Reformhäusern z.B. ist nicht möglich. Mit Gutscheinen bezahlen zu müssen ist diskriminierend u. entmündigend. Verlassen Sie die ARGE nicht ohne Geld oder Scheck ! Sagen Sie, dass Sie nicht eher gehen können, bis Ihnen geholfen worden ist. Sie sind in Not.
Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und nicht mehr mit Ihren Eltern zusam-menleben wollen:
Wer sich mit seinen Eltern nicht mehr versteht oder wenn die elterliche Wohnung zu klein ist, kann nicht gezwungen werden im Eltern-haus zu wohnen. Unter 25 Jährige sind besonderem Druck durch die ARGE ausgesetzt. Beratung aufsuchen !
Wenn die Annahme Ihres Antrags verweigert wird, weil Sie unter 25 Jahre alt und Ihnen gesagt wird, dass Sie zu Ihren Eltern gehen sollen:
Die ARGE ist gesetzlich gezwungen Ihren Antrag anzunehmen, zu bearbeiten u. muss Ih-nen schriftlich einen Bescheid zustellen, gegen den Sie ggf. gerichtlich vorge-hen können. Siehe auch vorherige u. folgende Informationen.
Falls Ihnen das Recht auf Begleitung, Barauszahlung oder Antragsabgabe verweigert wird:
Verlangen Sie eine schriftliche Erklärung. Wenn diese ver-weigert wird, fertigen Sie ein kurzes Protokoll an. Notieren Sie Datum, Zim-mer-Nr., Namen des Sachbearbeiters sowie. Namen u. Adresse eines Bei-stands/Zeugen. Es ist kein Fehler, wenn der Sachbearbeiter mitbekommt, dass ein solches Protokoll geschrieben wird. Beschweren Sie sich beim Teamleiter !
Wenn die ARGE Ihnen droht den Sicherheitsdienst oder die Polizei zu be-nachrichtigen, falls Sie jetzt nicht gehen:
Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen. Der Sicherheitsdienst u. die Polizei wird Sie nur nochmals auffordern das Haus zu verlassen. Erklären Sie anderen Arbeitslosen Ihre Situation u. bitten Sie um Unterstützung. Notieren Sie die Namen u. Adressen von Zeugen.
Düsseldorf


