Düsseldorf

IMMER ÄRGER MIT DER ARGE ?

Tipps für Erwerbslose !

Wenn die Polizei kommt:

Erklären Sie der Polizei Ihre Situation u. verlangen Sie, dass Ihnen geholfen wird. Verlangen Sie die Personalienfeststellung des Sachbear-beiters, da Sie eine Anzeige erwägen. Sie können als Straftat z.B. „unterlassene Hilfeleistung" angeben. Notieren Sie sich die Namen der Polizisten, weil Sie Ihnen u.U. als Zeugen dienen können.

 

Wenn Sie eine Einladung von der DiMa (Disability Management) erhalten und Ihnen mitgeteilt wird, dass nicht mehr Ihr bisheriger Sachbearbeiter für Sie zuständig ist:

Die DiMa ist eine Sonderstelle für kranke u. behinderte Er-werbslose u. für Erwerbslose mit „Störungen in der Sozialkompetenz, Schulden, Sprachdefiziten, Suchtproblematik oder problematischem sozialen Umfeld". (Zitiert nach DiMa). Eine „Betreuung" durch die DiMa sollte aus unserer Sicht frei-willig sein. Verlangen Sie von der ARGE einen Bescheid über Ihre Zuweisung zur DiMa, damit Sie u.U. Widerspruch einlegen können. Jede Entscheidung der ARGE muss hinreichend begründet u. nachvollziehbar sein. Beratung aufsuchen !

 

Wenn die ARGE Sie zum Arbeitsdiagnostischen Fachdienst-JobProfil schickt:

„JobProfil wendet sich an Menschen mit seelischen Problemen und/oder psychischen Erkrankungen" (Zitat JobProfil) u. will durch Einzelgespräche sowie Eignungs- u. Persönlichkeitstest Ihre Arbeitsfähigkeit erproben. Beratung aufsuchen u. sich über mögliche negative Konsequenzen erkundigen.

 

Wenn Sie krank sind und die ARGE von Ihnen die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht oder eine amtsärztlichen Untersuchung verlangt:

Kämpfen Sie um Ihre persönlichen Daten. Je mehr Daten u. Informationen die ARGE über Sie hat, desto erpressbarer u. manipulierbarer sind Sie. Grundsätzlich gilt: Jede Entscheidung der ARGE muss hinreichend begründet u. nachvollziehbar sein. Beratung aufsuchen !

 

Wenn plötzlich Sozialschnüffler der ARGE (Außen- oder Bedarfsfeststel-lungsdienst) in Ihre Wohnung wollen:

Ohne vorherige schriftliche Ankündigung u. Terminabsprache mit Ihnen müssen Sie keinen in Ihre Wohnung lassen. Eine Geldzahlung darf nicht vom vorherigen Hausbesuch abhängig gemacht werden. Verlangen Sie außerdem eine schriftliche Begründung für den Hausbesuch.

 

Wenn Sozialschnüffler sich bei Ihnen schriftlich ankündigen:

Suchen Sie eine Beratungsstelle auf und legen Sie Widerspruch ein. Nicht jeder Hausbesuch ist rechtmäßig. Bereiten Sie den Sozialschnüfflern mit Freunden zusammen einen spannenden Empfang. Machen Sie dokumentarische Fotos und notieren Sie sich die Namen der Sozialschnüffler.

 

Wenn Ihnen von ARGE Mitarbeiter/Innen (Profiling), bei der Jobbörse oder in der „Integrationsmaßnahme“ persönliche Fragen gestellt werden, die Ihnen unangenehm, zu intim oder sinnlos erscheinen

Achtung !!! Die ARGE will ALLES über Sie wissen u. kann alles gegen Sie verwenden. Aber auch wenn Sie alle Fragen beantworten, Sie bekommen trotzdem nicht schneller eine Arbeit. Lassen Sie sich trotz freundlicher Fragen nicht einlullen. Bleiben Sie misstrauisch und distanziert. Sagen Sie, dass Ihnen die Fragen unangenehm sind u. dass sie keinen Zusammenhang zu Ihrer Arbeitssuche erkennen können. Oder sagen Sie, dass Sie darüber nachdenken wollen u. jetzt überfordert sind.

 

Wenn Ihnen das Arbeitslosengeld gekürzt oder gestrichen wurde:

Legen Sie Widerspruch ein. Vor jeder Kürzung muss die ARGE Sie anhören. (§24 SGB X) Informieren Sie sich selbst oder suchen Sie eine Beratung auf.